Derzeit werden folgende Ergebnisse von Liegenschaftsvermessung durch Offenlgeung bekanntgegeben:
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen
In der Krayenberggemeinde, Gemarkung Dorndorf
Flur 1, Flurstücke 100/2, 100/3, 101, 102, 103, 107, 110, 111, 112/1, 113
wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 03.08.2026 bis 03.09.2026 Montags bis Freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr
in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Björn Langlotz, Schulstraße 4, 36404 Vacha (Tel. 036962/560-0) eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl.-Ing. Björn Langlotz - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur -, Schulstraße 4, 36404 Vacha schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Vacha, den 10.07.2026
gez. B. Langlotz (ÖbVI)